Zeitgeschichte in der Nebenrolle: eine Präsentation des Bundesarchivs am Rande der Berlinale zum Weimarer Kino (DA)

Die Retrospektive der diesjährigen (68.) Berlinale hat das „Weimarer Kino – neu gesehen“ in den Mittelpunkt gerückt und – neben Klassikern wie Pabsts Kameradschaft (1931) und Riefenstahls Das blaue Licht (1932) – auch seltener gezeigten Werken, potentiellen Neuentdeckungen und – dankenswerterweise – einigen Kurzfilmen, insbesondere Experimental- sowie frühen Farbfilmen die Aufmerksamkeit des Publikums verschafft. Von zwei abendfüllenden Reise- bzw. Expeditionsfilmen abgesehen (Im Auto durch zwei Welten, 1927-1931, und Menschen im Busch, 1930), kam der dokumentarische Film erwartungsgemäß zu kurz. Immerhin erhielt das Bundesarchiv als Partner der Stiftung Deutsche Kinemathek – Museum für Film und Fernsehen Gelegenheit, in einer Programmnische den Blick auf das zeitgeschichtliche Filmdokument zu werfen, das in der derzeitigen Medienwelt vor allem als illustratives Füllsel im History-TV verramscht wird.
Um mit dem Negativen zu beginnen: der Präsentation vom 19. Januar war mit einer Stunde Dauer ein knapper zeitlicher Rahmen gesetzt. Allerdings waren die Film- und Tondokumente, die zur Aufführung kamen, auch von kurzer, ca. ein- bis dreiminütiger Dauer. Ziel der Präsentation war es, das anwesende Fachpublikum – denn interessierte Laien hatten sich wohl kaum auf die Veranstaltung verirrt – auf das Online-Portal „Weimar – Die erste deutsche Demokratie“ aufmerksam zu machen, das nach seiner Freischaltung am 22. März 2018 große Menge digitalisierter Akten, Plakate, Fotos sowie Film- und Tonaufnahmen zugänglich machen soll. Durch die Präsentation führten der Präsident des Bundesarchivs, Michael Hollmann, die für die Filmothek des Hauses zuständige Annika Souhr-Könighaus und Filmrestaurator Dirk Förstner, in dessen Händen die Digitalisierung der ausgewählten Materialien lag.

Präsentation mit, von links nach rechts, Dirk Förstner, Annika Souhr-Könighaus, Michael Hollmann. (Foto: Alexander Zöller)

Michael Hollmann erinnerte eingangs daran, dass die Weimarer Republik mehr als nur eine „schiefe Ebene“ gewesen sei, die in die NS-Diktatur gemündet habe. Es sei indes nicht die Aufgabe des Bundesarchivs, ein „Narrativ deutscher Geschichte“ bereitzustellen, sondern das überlieferte Material zugänglich zu machen, anhand dessen sich jeder Nutzer ein solches Narrativ individuell erarbeiten könne. Hierfür biete die Digitalisierung ganz neue Distributions- und Popularisierungsmöglichkeiten aufgrund der nahezu unbegrenzten Reproduzierbarkeit des Originals, dessen „auratischen Wert“ Hollmann betonte. Allerdings sei jede Benutzung unikaler Archivalien auch eine „Konzession an den Originalerhalt“ – hier solle die kontinuierliche Digitalisierung und Online-Verfügbarmachung von Teilbeständen Abhilfe schaffen. Nach den Filmdokumenten zur Weimarer Republik sei als nächstes Großprojekt die Digitalisierung der NS-Kriegswochenschauen in Aussicht genommen.
Annika Souhr-Könighaus schildert sodann das Prozedere des Weimar-Projektes, u.a. die mühselige Zuordnung von Urheberrechten, die Identifizierung von Fragmenten und die Tatsache, dass die Digitalisierung auch unter konservatorischen Gesichtspunkten erfolge. Dirk Förstner wies darauf hin, dass 2017 erstmals mehr Filme digital als analog gesichert worden seien: 35 mm-Filme würden in 4K gescannt, Schmalfilmformate, zumindest Umkehrmaterialien, in 2K. Gespeichert würden Rohscans als Einzelbilder im TIFF-Format, die auf LTO-Bändern in einer Tape-Library gesichert werden sollten. Die IT-Infrastruktur befände sich noch im Ausbau. (Zu den Unwägbarkeiten digitaler Langzeitarchivierung siehe hier.)
Gezeigt wurden im Verlauf der Präsentation neben der Gründungsfeier der Republik einige handverlesene Film- und Tondokumente ihrer politischen Größen, darunter der dramatisierende Wortbericht Philipp Scheidemanns zur Ausrufung der Republik und die Tri-Ergon-Tonfilmaufnahme Gustav Stresemanns anlässlich der Kipho-Ausstellung 1925. Die anschließende Diskussion der vorgestellten Materialien machte erneut eines der Defizite der Arbeit des Bundesarchives deutlich: das Fehlen von filmhistorischem und -wissenschaftlichem Know-How in den Reihen seiner Mitarbeiter. So wusste der Filmwissenschaftler Jeanpaul Goergen, der sich aus dem Publikum zu Wort meldete, die gezeigte Wochenschau-Aufnahme Scheidemanns wesentlich präziser zu kontextualisieren als dies in der Anmoderation geschehen war.

Im Nachgang der Veranstaltung war es noch möglich, Michael Hollmann einige Fragen zu stellen, deren Antworten hier auszugweise wiedergegeben werden sollen.
D.A.: „Auf den Retrospektiven der Berlinale, aber auch anderer Filmfestivals steht ja das Erzählkino im Vordergrund, während zeitgeschichtlich-dokumentarische Aufnahmen zu kurz kommen. Sehen Sie hierin ein Defizit? Sollten diese dokumentarischen Bewegtbilder nicht eigentlich größere Aufmerksamkeit beanspruchen als dies zur Zeit der Fall ist?“
M. Hollmann: „Ich sehe darin ein Defizit, aber es ist natürlich immer eine Frage von Angebot und Nachfrage. Es ist nun einmal so, dass – leider, mag man sagen – der fiktionale Film viel stärker nachgefragt wird. Ich würde mir viel stärker wünschen, dass Film als Quelle wahrgenommen wird.“
D.A.: „Könnten Sie uns noch einmal die strategischen Absichten des Bundesarchivs mit dem Weimar-Projekts skizzieren – speziell mit Blick auf die audiovisuellen Materialien, die jetzt zur Verfügung gestellt werden?“
M. Hollmann: „Grundsätzlich ist es unsere Politik, möglichst viele Unterlagen, möglichst viel Archivgut, das digital bereitgestellt werden kann, auch digital bereitzustellen… Akten zu lesen ist das eine, aber ein Film will gesehen werden. Einen Film zu digitalisieren und ihn dann online zu präsentieren, ist eigentlich das, was ein Archiv sich wünscht, nämlich dass sein Material – viele sprechen da gerne von Schätzen – auch wirklich möglichst breit zur Kenntnis genommen wird. Wir wollen das nicht für uns wegschließen und thesaurieren, sondern es soll möglichst auch jedermann bewusst sein, dass es dieses Material gibt, und möglichst soll es jedermann auch nutzen können.“
D.A.: „Mich würde interessieren, worin Ihrer Meinung nach die größte Bedeutung dokumentarischer Aufnahmen zum Beispiel aus der Weimarer Republik für die Geschichts- und Gedächtnispolitik des Bundes liegt.“
M. Hollmann: „Wie alle Originalquellen, alle zeitgenössischen Quellen, gilt für Filme erst recht das Vetorecht der Quellen. Es ist ja heute allgemein so, dass viele Leute mit historischen Linien argumentieren und das oft so frei schwebend, dass einem schwindelig wird, da jeder eine andere Sicht auf die Vergangenheit haben kann. Das ist auch ok so, aber alle diese Erzählungen finden ihre Grenzen im Vetorecht der Quellen. Und gerade bildliche Quellen führen das nochmal anders vor Augen als Dokumente, papierne Dinge. Wenn wir zum Beispiel einen Bericht in den Akten über Lebensverhältnisse im Berlin der 20er Jahre haben oder ein Bild oder einen Film darüber sehen, ist es ja keine Frage, was – bei aller gebotenen Quellenkritik – die höherwertige und die eindrücklichere Aussage dazu treffen kann. Ich glaube, hier kann in der Tat manchmal ein Bild mehr sagen als tausend Worte.“
D.A.: „Wenn wir schon die sozialen Netzwerke angesprochen haben und auch die Virulenz zeitgeschichtlicher Bilder auf Youtube undsoweiter: Ist diese möglichst weitgehende Popularisierung und Verbreitung aus Ihrer Sicht eher eine Chance oder droht da etwas, wo man vielleicht vom Verlust der Deutungshoheit sprechen kann – und ist das überhaupt eine Frage, die Sie als Archivleiter irgendwo berührt?“
M. Hollmann: „Wir stellen – das will das Gesetz – das Archivgut jedermann zur Verfügung. Wir stellen das nicht unter den Vorbehalt einer Gesinnungsprüfung. Jedermann kann es benutzen, und jedermann kann das Benutzte bei uns wiederum überprüfen, ob es korrekt genutzt wurde oder nicht. Für mich ist eine möglichst breite Popularisierung [unverzichtbar] – im Rahmen natürlich einer möglichst gebildeten Gesellschaft, die auch weiß, dass Dinge, in einen anderen Kontext gestellt, auf einmal eine ganz andere Bedeutung bekommen können…“
D.A.: „Die NS-Wochenschauen als nächstes Großprojekt sind angesprochen worden. Gilt dieses grundsätzliche Prinzip der weitgehenden Offenheit auch für die Politik, die das Bundesarchiv dann mit diesen NS-Wochenschauen betreiben wird?
M. Hollmann:Natürlich. Was wir bereitstellen können / dürfen, werden wir bereitstellen… Wenn wir uns nachher dem Vorwurf der Zensur aussetzen würden, indem wir nur die einen Dokumentarfilme zeigen und die anderen nicht, dann werden wir mit Sicherheit in Zukunft als Partei wahrgenommen und nicht mehr als eine Stelle, die im Rahmen unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung die Aufgabe hat, über die Authentizität dieser Dinge zu wachen. Dann werden wir diese Aufgabe verlieren. Wir sind nicht die Bundeszentrale für politische Bildung, wir sind keine Bildungseinrichtung, sondern wir sind für all diese quasi der Materialpool.“